30.09.2026
Was darf Religion im Staat? Artikel 4 Grundgesetz zwischen Freiheit und Grenze

Vortrag: Dienstag, 13.10., 19 Uhr, im Haus der Kirche.

Im Mittelpunkt steht eines der zentralen Freiheitsrechte unserer Verfassung: die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen wie weltanschaulichen Bekenntnisses. Der Vortrag erläutert verständlich, was Artikel 4 Grundgesetz schützt und warum dieses Grundrecht für das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft so wichtig ist.
Dabei geht es nicht nur um Kirchen und Religionsgemeinschaften, sondern um alle Menschen: Gläubige, Zweifelnde und Nichtgläubige. Zugleich fragt der Abend nach den Grenzen religiöser Freiheit. Welche Rolle darf Religion im öffentlichen Raum spielen? Wie verhält sich der Staat zu religiösen Überzeugungen? Wo entstehen Spannungen zwischen persönlicher Freiheit, gesellschaftlichem Miteinander und staatlicher Neutralität? Über diese Frage diskutieren aus unterschiedlichen Perspektiven der evangelische Theologe und Kirchenhistoriker PD Dr. Roland Markus Lehmann und der Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg, und Katholik Uwe Pfenning.
Der Vortrag lädt dazu ein, über die Bedeutung von Glaubens- und Gewissensfreiheit ins Gespräch zu kommen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Eingeladen sind alle, die sich für Religion, Gesellschaft und die Grundlagen unseres Zusammenlebens interessieren. 

Priv.-Doz. Pfr. Dr. Roland M. Lehmann